Schwerin
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Abmahnung
 

Sichern Sie Ihren Arbeitsplatz ...

Heutzutage ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Eine Kündigung wird oft schneller ausgesprochen als man erwarten würde - die persönlichen Folgen sind oft unvorhersehbar, ganz zu schweigen vom sozialen Umfeld. Wenden Sie sich bei Kündigung oder Abmahnung ohne Verzug an uns, Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht.

Der durch das Arbeitsrecht gegebene Schutz gegen nicht gerechtfertigte oder voreilige Kündigungen, Abmahnungen oder sonstige Repressalien (Mobbing) sollte in vollem Umfang zu Ihrem Vorteil genutzt werden.

Ohne kompetente anwaltliche Hilfe wird es aber schwierig. So hat der Betroffene nach Zugang des Kündigungsschreibens maximal 3 Wochen Zeit, um bei dem für Schwerin zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Es gibt im Arbeitsrecht allerdings auch Fristen von wenigen Tagen, so dass schnelles Eingreifen geboten ist - machen Sie am besten gleich einen Termin mit uns.

Wir können in jedem Fall helfen ...

ACHTUNG! Bitte beachten Sie unsere Tipps in der nächsten Rubrik (rechts im Menü auswählen), wenn Ihnen eine Kündigung zugegangen sein sollte. Wichtig: IMMER SOFORT HANDELN UND NICHT WARTEN.

Wie muss ich mich im Kündigungsfall verhalten?

Verpassen Sie keine Fristen und vereinbaren Sie sofort einen Termin (Rufen Sie an unter 0385 20 84 07 56 oder nutzen Sie unser Kontaktformular und kommen Sie zum vereinbarten Termin in unsere Kanzlei in Schwerin. In dringenden Ausnahmefällen kommen wir auch zu Ihnen.

Wir haben großes Verständnis dafür, dass Ihnen etliche Fragen durch den Kopf schwirren, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber unerwartet eine Kündigung überreicht.

Dennoch sollten Sie sich möglichst schnell von dem Schock erholen – unverzüglicher Handlungsbedarf ist geboten! Im Idealfall sollten Sie am Tag des Kündigungserhalts 2 Dinge tun:

  1. 1. So schnell wie möglich einen Termin mit uns als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte vereinbaren. Es gibt einige Fristen im Kündigungsfall, die unmittelbar, sprich innerhalb weniger Tage nach dem Erhalt einer Kündigung rechtlich geprüft werden müssen, um Ihren Kündigungsschutz zu wahren; dazu zählen unter anderem Fragen bezüglich der Formalien, die eine Kündigung formell wirksam werden lassen. Sofern es Ihnen nicht möglich ist, uns unverzüglich zu kontaktieren, beachten Sie bitte unbedingt, dass Ihnen nach Zustellung der Kündigung nur 3 Wochen bleiben, um vor dem Arbeitgericht Klage gegen die Kündigung zu erheben! Wir helfen Ihnen, die richtige Vorgehensweise einzuleiten und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir klären für Sie wichtige Fragen: wie es beispielsweise um die Gehaltsfortzahlung und Ihrer Chancen in einem Prozess oder um den Bezug von Arbeitslosengeld steht.
     
  2. 2. Melden Sie sich umgehend bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt. Angesichts der plötzlichen Kündigung und der gegenwärtig noch bestehenden Beschäftigung im Unternehmen mag es Ihnen fremd erscheinen, sich nun bereits um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen; es ist aber vor allem wichtig, sich zeitnah bei der Bundesagentur der Arbeit zu melden. Sollten Sie dies versäumen, werden Sie empfindliche Abzüge in Hinblick auf Ihr Arbeitslosengeldanspruchs erleiden!
     

Welche Informationen brauchen wir, um Ihre Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen?

Um sich einen möglichst vollständigen Überblick hinsichtlich Ihres Arbeitsverhältnisses verschaffen zu können – dies bedeutet, nicht ausschließlich das umfängliche Wissen um Ihre arbeitvertraglichen Grundlagen, sondern auch die „Rahmendaten“ Ihres Arbeitgebers – benötigt er folgende Unterlagen und Informationen zur rechtlichen Beurteilung Ihrer Lage:

1. Der Arbeitsvertrag

Zur rechtlichen Prüfung der Wirksamkeit Ihrer Kündigung und der darin aufgeführten Fristberechnung ist der Arbeitvertrag gewissermaßen die Drehscheibe. Bringen Sie diesen daher unbedingt zum Besprechungstermin mit und sollten Sie bei dem gleichen Arbeitgeber ebenso einen weiteren Vertrag unterzeichnet haben oder gab es bereits bei Ihrem Unternehmen einen Verkauf, eine Übernahme oder Fusion, so führen Sie bitte auch jegliche anderen Verträge (Arbeitsvertrag, Änderungsvertrag oder sonstige Vereinbarungen, die mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbart wurden) mit sich.

2. Die Kündigungserklärung/en im Original

Ihr Anwalt benötigt sämtliche Ihnen übereichten Kündigungen im Original, um zu überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber in Zuge der Kündigung alle Formalien wirksam einhielt. Daher bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen zum Besprechungstermin mit, einschließlich Briefumschlag bzw. Briefumschläge.

3. Gehaltsabrechnungen

Um sich einen Überblick hinsichtlich des regelmäßig gezahlten Gehalts, aller Zulagen inbegriffen, eventuell regelmäßig angefallener Überstunden u.ä. verschaffen zu können, führen Sie bitte sofern möglich die letzten vier Monats-Gehaltsabrechnungen mit sich, wenn Sie zum Besprechungstermin kommen.

4. Abmahnungen (wenn vorhanden)

Auch wenn Ihrer Kündigungserklärung kein Grund oder auch ein anderer Grund aufgeführt wurde, wäre es möglich, dass Ihr Arbeitgeber versucht, als Begründung für die Kündigung angebliches Fehlverhalten anzuführen. Daher ist es für Ihren Anwalt wichtig, davon Kenntnis zu nehmen, was Ihr Arbeitgeber womöglich "in der Hinterhand" halten könnte. Daher bringen Sie bitte alle Ihnen womöglich in der Vergangenheit übergebenen Abmahnungen zum Besprechungstermin mit sich, selbst dann, wenn Sie diese vor geraumer Zeit entgegennahmen.

5. Liste mit Namen der Kollegen/innen

Es könnte für Ihren Anwalt wichtig sein, darüber Bescheid zu wissen, welche Anzahl von Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen tätig ist, Ihre wöchentliche Stundenzahl, seit wann Sie Ihre Arbeit im Unternehmen ausüben usw. Listen Sie die Nahmen Ihrer Kollegen (sofern Sie nicht in einem „Großbetrieb“ angestellt sind) für den Besprechungstermin vorläufig auf.

6. Anhörungsprotokolle des Betriebsrats (wenn vorhanden)

Sollte es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat geben, der womöglich vor Ausspruch der Kündigung arbeitgeberseitig angehört wurde, bitten Sie diesen um die Aushändigung einer Kopie der Anhörungsunterlagen.

TIPP !!

Zu dem Besprechungstermin mit Ihrem Anwalt sollten Sie nach Möglichkeit sämtlichen Schriftverkehr, der zusammenhängend mit Ihrem Arbeitsverhältnis ablief und jegliche Schriftstücke, die Ihnen von Arbeitgeberseite zugingen mitbringen. Hiermit ersparen Sie Ihrem Anwalt etwaiges Nachfordern einzelner Dokumente und sich selbst unnötige Wege.

Nichtsdestotrotz zögern Sie die Vereinbarung eines Besprechungstermins nicht heraus, weil Sie womöglich nicht gleich alle relevanten Unterlagen finden – Schnelligkeit geht vor Vollständigkeit!

Kündigungsschutz sofort!
Rufen Sie uns jetzt an unter unserer Telefonnumer       0385 20 84 07 56    
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