Schwerin
Leistungen
 

Überblick

Kündigungsschutzklage 
Ihnen ist gekündigt worden, Sie sind sicherlich enttäuscht, verwirrt oder verärgert - verlieren Sie dennoch keine Zeit! Achtung! Nach Zugang einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungschutzklage erhoben werden. Auf unserer Seite haben wir für Sie die wichtigesten Informationen zusammengestellt, z.B. auf welche Weise Sie sich gegen die Kündigung wehren können, wie die Erfolgsaussichten bzgl. der Weiterbeschäftigung bzw. Abfingung stehen, etc.

Lohnansprüche
Sie haben zu wenig Lohn erhalten? Wieviel Lohn steht Ihnen tatsächlich zu und wie können Sie Ihren Anspruch durchsetzen? Wie berechnet sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitfall oder während des Urlaubs?

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sondergratifikationen
Wann und in welcher Höhe haben Sie Anspruch auf Jahressonderzahlungen?

Urlaub und Freizeit
Wieviel Urlaub, Freizeit und Pausen können Sie beanspruchen? Wann verfällt der Urlaub? Ist Urlaub auszuzahlen? Haben Sie einen Anspruch auf Urlaub, wenn Sie lange Zeit krank waren?

Service für Arbeitgeber (Auszug)
Gestaltung von Dienst- und Anstellungsverträgen
Abschluss, Änderung und Aufhebung von Dienst-/Anstellungs-/Arbeitsverträgen
Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Entlohnungsvereinbarungen

Kündigungsschutz sofort!
Rufen Sie uns jetzt an unter unserer Telefonnumer       0385 20 84 07 56    
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