Ich selbst möchte kündigen – was habe ich hierbei zu beachten?
Wenn Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis auflösen wollen, sollten einige Details beachtet werden, um Schwierigkeiten zu umgehen, die Ihren Arbeitgeber oder die Bundesagentur für Arbeit betreffen.
Eine Kündigung muss in jedem Fall zwingend schriftlich erfolgen, ungeachtet dessen, ob sie durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgt. Demzufolge müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihre Kündigung mitteilen und dabei auch das Beendigungsdatum mitteilen.
Sollten Sie entschlossen sein, eigenmächtig Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, sollten Sie hierbei bedenken, dass Sie hierdurch seitens der Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich Ihres Arbeitslosengeldanspruchs für 3 Monate "gesperrt" werden – Sie müssen demnach für diese Zeit nach Ihrem Gehalt ohne Geldbezug auskommen. Anders gelagert wäre der Fall, wenn Ihnen gekündigt würde, denn dann würde Ihnen ab dem Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist unmittelbar Arbeitslosengeld gezahlt.
Insofern sollten Sie sich gut überlegen, wie sinnvoll eine Eigenkündigung tatsächlich ist und ob es nicht hilfreicher wäre, auf den Arbeitgeber zuzugehen, um diesen mit der Frage, ob er an dem Arbeitsverhältnis festhalten möchte, dahingehend zu bewegen, Ihnen von sich aus eine Kündigung auszusprechen.